
Die Dinge schleifen lassen: Nach seiner letzten Entlassung aus der Haft stand ein Kamener (57) unter Führungsaufsicht und sollte Auflagen erfüllen. Genau das tat er allerdings nicht und das brachte ihn nun erneut auf die Anklagebank.
Regelmäßig sollte der Mann aus Kamen Termine bei seinem Bewährungshelfer wahrnehmen und ebenso regelmäßig sollte er dem Drogen-Screenings vorlegen. Auflagen, die er Ende 2020 in sechs Fällen nicht erfüllte. Und somit machte er sich des Verstoßes gegen Weisungen schuldig.
Vor dem Amtsgericht Unna räumte sein Verteidiger die Vorwürfe jetzt in seinem Namen ein. Damals habe sein Mandant eine sehr schwierige Zeit gehabt. Unter anderem seien seine Kinder krank gewesen und in der Situation habe er alles schleifen lassen, sei weder zu den Terminen erschienen, noch habe er die geforderten Screenings präsentiert.
Das Geständnis und der Umstand, dass das Ganze bereits länger zurücklag, sprachen schließlich für den Kamener. Strafschärfend mussten sich seine zahllosen Vorstrafen auswirken. Auch vertrat der Richter die Überzeugung, dass familiäre Probleme die Versäumnisse vielleicht erklären, nicht jedoch rechtfertigen könnten. Eine weitere Freiheitsstrafe blieb dem 57-Jährigen, der derzeit ohnehin wieder einsitzt, diesmal aber erspart. Er wurde zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt.