Beschlossen, aber viele Fragen noch offen Infos für Holzwickeder zum Ölheizungszuschuss

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Wer eine Öl- Pellettheizung hat, wurde von den staatlichen Zuschüssen für die Heizkosten ausgenommen – bis jetzt. Wie der Zuschuss genau abläuft, ist jedoch noch nicht klar. Die Gemeinde Holzwickede weist deshalb noch einmal darauf hin (Symbolbild).
Wer eine Öl- Pellettheizung hat, wurde von den staatlichen Zuschüssen für die Heizkosten ausgenommen - bis jetzt. Wie der Zuschuss genau abläuft, ist jedoch noch nicht klar. Die Gemeinde Holzwickede weist deshalb noch einmal darauf hin (Symbolbild). © picture alliance/dpa
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Nachdem bereits vor einiger Zeit Entlastungen für die Nutzer von Gasheizungen von der Bundesregierung beschlossen wurden, gab es kürzlich auch für Besitzer von Öl- und Pellettheizungen gute Nachrichten. Denn auch sie sollten durch einen Zuschuss entlastet werden. Beschlossen wurde, dass Haushalte, die mit „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden sollen. Die Obergrenze soll bei 2.000 Euro pro Haushalt liegen.

Viele Fragen haben daher auch die Holzwickeder noch. Deshalb teilt die Gemeindeverwaltung jetzt mit: „Aufgrund vermehrter Anfragen teilt die Gemeinde Holzwickede mit, das eine Förderung für Heizöl sowie Pellets zwar grundsätzlich von der Bundesregierung beschlossen wurde, für das Land NRW jedoch noch keine Verfahrensweise zur Beantragung bzw. Auszahlung festgelegt

wurde.“

Aus dem Grund könne „die Gemeinde Holzwickede die Bürgerinnen und Bürger leider nicht weitergehend unterstützen, bei Rückfragen steht Herr Doennges unter 02301 / 915-207 zur Verfügung. Sobald sich hierzu neue Erkenntnisse ergeben, wird die Gemeinde Holzwickede erneut berichten.“