Frau aus Ascheberg kauft gestohlenes Fahrrad auf Flohmarkt Polizei ermittelt

Flohmarkt
Auf einem Flohmarkt kaufte eine 34-Jährige aus Ascheberg ein Pedelec. © picture alliance/dpa
Lesezeit

Damit hätte eine 34-Jährige aus Ascheberg wohl nicht gerechnet. Bei einer Fahrradkontrolle wurde ihr plötzlich ihr Drahtesel von den Polizisten weggenommen. Was war passiert?

Beamte der Kreispolizei Coesfeld prüften bei einer allgemeinen Kontrolle das von der Frau mitgeführte Pedelec. „Dabei stellte sich heraus, dass das Fahrrad im Jahr 2020 in Havixbeck entwendet wurde und seitdem zur Fahndung ausgeschrieben war“, heißt es in einer Pressemeldung vom Donnerstag (7. November).

Die 34-Jährige gab in einer ersten Vernehmung an, das Rad vor vier Jahren auf einem Flohmarkt erworben zu haben. Die tatsächlichen Umstände, wie es in ihren Besitz gelangte, sind nun Gegenstand der Ermittlungen. Die Beamten stellten das Rad sicher und informierten die ursprüngliche Besitzerin.

Käufer macht sich strafbar

Über die rechtliche Lage in solch einem Fall klärt Rechtsanwältin Dr. Anja Matthies gegenüber dem Online-Rechtsdienstleister Bikeright auf: „Wer ein gestohlenes Fahrrad im Gebrauchtmarkt kauft, kann strafrechtlich und/oder zivilrechtlich belangt werden.“ Strafrechtlich müsse unterschieden werden, ob ein Vorsatz vorliegt oder nicht. Ist Vorsatz der Fall, macht sich der Käufer laut Paragraph 259 des Strafgesetzbuches der Hehlerei strafbar. Dem Käufer muss der Vorsatz allerdings nachgewiesen werden. Liegt kein nachgewiesener Vorsatz vor, drohen auch keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen.

Zivilrechtlich drohen dem Käufer eines gestohlenen Fahrrades allerdings in jedem Fall Konsequenzen, nämlich die Rückgabe an den tatsächlichen Eigentümer. „Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer davon ausging, dass das Fahrrad nicht gestohlen ist.“

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen