Tragischer Todesfall im JVK Fröndenberg beschäftigt den Landtag NRW
Ein 67-Jähriger, der im Dezember 2020 in das Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg eingeliefert worden war, verstarb dort neun Tage später, nachdem er tagelang nichts mehr gegessen und getrunken hatte.
Der Untersuchungshäftling war aus der JVA Aachen nach Fröndenberg überstellt worden, weil er die Nahrungsaufnahme bereits eine geraume Zeit abgelehnt hatte. Nach seiner Einlieferung im Haftkrankenhaus verstarb der Mann schließlich am 13. Dezember in Fröndenberg.
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
Bekannt geworden war der Vorfall durch den Jahresbericht der Vollzugskommission des Rechtsausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag. Demnach konnte in dem Todesermittlungsverfahren nach einer Obduktion der Leiche ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden; das Verfahren war bereits am 8. Januar von der Staatsanwaltschaft Dortmund eingestellt worden.
So lange ein Mensch Herr seines Willens sei, dürfe er nicht zwangsernährt werden. Das könne erst entschieden werden, wenn der Mensch es nicht mehr selbst entscheiden kann. Weil er zum Beispiel ins Koma fällt.
Die Leitung des Justizvollzugskrankenhauses war am Dienstag in dieser Sache nicht erreichbar. Das Justizministerium bestätigte den Vorgang gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Wie dpa weiter berichtet, befand sich der Mann, der wegen des Verdachts des Totschlags inhaftiert war, aus Sicht der Behörden nicht in einem Hungerstreik, da er keine Forderungen gestellt hatte.
Todesfall gilt offiziell nicht als Suizid
Er habe aus unbekannten Gründen die Aufnahme von Nahrung eingestellt; nach Informationen dieser Redaktion ist bei dem Mann ein Multiorganversagen festgestellt worden. Von Reanimationsversuchen sei demnach abgesehen worden, wird in dem Bericht routinemäßig festgehalten.
Jedenfalls seien bei der Obduktion keine Erkrankungen bei dem Mann festgestellt worden, die todesursächlich gewesen sind.
Der Fall des 67-Jährigen gilt laut Ministerium allerdings nicht als Suizid – da er kein äußeres Mittel zu Hilfe genommen hat. Eine Tötung – zum Beispiel durch Unterlassen – war es laut den Behörden auch nicht.
Hartmut Ganzke, SPD-Landtagsabgeordneter für den Kreis Unna und Mitglied im Rechtsausschuss, teilte auf Anfrage mit, dass der Bericht der Vollzugskommission am kommenden Donnerstag (28. Januar) Thema im Landtag wird. Dann werde sich die Politik sicherlich auch mit dem tragischen Todesfall im JVK Fröndenberg befassen.