
Es war ein Geburtstag, der Angehörige und Bekannte Anfang März 2022 zusammenführte. Es wurde gefeiert und der Alkohol floss reichlich. Die Stimmung kippte allerdings, als der jetzige Angeklagte (52) offenbar eine anzügliche Bemerkung machte. Er flog aus der Wohnung und wurde dabei unter Umständen noch als „Hurensohn“ bezeichnet.
Das ließ ihm, mit zwei Promille Alkohol im Blut, keine Ruhe. Mit einem Kumpel im Schlepptau und einer Druckluftpistole in der Tasche kehrte er zurück, um die Dinge zu klären. So kam es zu der Auseinandersetzung, die darin gipfelte, dass ein am Disput unbeteiligter Gast durch den Schuss mit der Gaspistole Hämatome und Brandwunden am Bauch erlitt. Eine Frau trug zudem diverse Prellungen davon.
Beide Opfer behaupteten später, dass der Kumpel des 52-Jährigen geschossen habe. Das stellte der in einem gesonderten Prozess Ende 2022 in Abrede und versicherte, nur aus Sorge um seinen Freund mitgegangen zu sein. Er wurde damals dennoch wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und 1200 Euro Geldbuße verurteilt.
Schuss soll sich „im Gerangel“ gelöst haben
Der „Rausgeworfene“ saß nun in einem eigenen Verfahren im Amtsgericht Unna auf der Anklagebank – und nahm die Schuld auf sich. Wobei der 52-Jährige beteuerte, dass er die Waffe nur zum Schutz mitgenommen und sie sich in seiner Tasche befunden habe. Der Schuss habe sich quasi im Gerangel gelöst. „Das war größter Schwachsinn“, kommentierte er sein Handeln und fügte später hinzu: „Es tut mir leid, dass es den Falschen oder vielmehr überhaupt jemanden getroffen hat.“
Die Zeugin, die bei dem Vorfall ebenfalls verletzt wurde, beharrte aber darauf, dass der Kumpel des Angeklagten geschossen habe. Der Richter glaubte dem 52-Jährigen schließlich, dass sich die Waffe bei ihm befand, als es zum Schuss kam, Dass der sich aber nur gelöst haben sollte, das nahm er ihm nicht ab. Dennoch sprach einiges für den Mann auf der Anklagebank: Er war strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten und hat seine Probleme in Angriff genommen.
Auch war er zum Tatzeitpunkt nur vermindert schuldfähig. Der 52-Jährige, der mittlerweile nach Norddeutschland verzogen ist, wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 500 Euro Geldbuße zu Gunsten der Opferschutzorganisation „Weißer Ring“ verurteilt.