Mann (31) in der falschen Gewichtsklasse unterwegs
Auf der Iserlohner Straße wurde der Dortmunder am 29. März von der Polizei angehalten und erlebte dabei eine böse Überraschung. Sprinter und Anhänger hatten ein Gesamtgewicht von über 3500 Kilo und für die Klasse besaß er die entsprechende Erlaubnis nicht. Und damit durfte sich der Dortmunder auf ein Verfahren wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einstellen.
Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht Unna verhandelt. Der Angeklagte betonte, nicht geahnt zu haben, dass er sich strafbar machen würde. Zumal er nicht zum ersten Mal mit dem Gespann in eine Kontrolle geraten sei und keiner je etwas gesagt habe. Hätte er das gewusst, hätte er es nicht getan. Aber er sah ein: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“ Nun sei er dabei, die erforderliche Führerschein-Klasse zu erwerben.
Einschlägige Vorstrafen aus der Vergangenheit sprachen gegen den Angeklagten. Zu seinen Gunsten wurden das Geständnis und die Einsicht gewertet. Die Richterin beließ es in diesem Fall bei 1625 Euro Geldstrafe und verzichtete auf Führerschein-Maßnahmen. Damit kann der Dortmunder weiter am Verkehr teilnehmen – nur nicht mit einem zu schweren Gespann.