Fröndenberger (29) verstößt ungewollt gegen das Waffengesetz Sylvia Mönnig Freie Mitarbeiterin 19.09.2022 11:55 Uhr Teilen In Merkliste übernehmen Ein Polizeibeamter demonstriert einen Schuss mit einem Distanzelektroimpulsgerät (Taser). Das Gerät sendet nach Abschuss zweier Elektroden Stromimpulse ab. Ein Fröndenberger bestellte im Internet eine Taschenlampe, die ebenfalls über eine Elektroimpulsfunktion verfügte. © picture alliance/dpa Ohne böse Absichten orderte ein Fröndenberger (29) eine Taschenlampe mit „Extra“ – und machte sich damit ungewollt strafbar. Der Fall landete jetzt vor dem Amtsgericht in Unna. 1 Min Lesezeit