
Fröndenbergs Politik und Verwaltung spielen mit der Geduld der Anlieger und Autofahrer. Mehr als drei Jahre, nachdem Sabina Müller, damals noch als SPD-Fraktionsvorsitzende, eine Bestandsaufnahme der kommunalen Straßen eingefordert hatte, ist immer noch so gut wie nichts passiert.
Man hat sich in Fröndenberg sehr lange davor gedrückt, Straßen unter Kostenbeteiligung der Anlieger zu sanieren. Stattdessen ist, so lange es nur irgend ging, geflickschustert worden. Dementsprechend sehen viele Straßen heute aus: Schlaglöcher, ausgefranste Ränder, dicke Flicken mitten auf der Oberfläche.
Stadt ist derzeit handlungsunfähig
Die Verschleppungstaktik mag politisch opportun gewesen sein, um Wählerinnen und Wähler, die Grundstückseigentümer nun einmal sind, vor hohen Rechnungen zu verschonen. Selbstverständlich möchte niemand mit horrenden Summen belastet werden, nur weil ihr oder sein Haus unglücklicherweise an einer viel benutzten Hauptverkehrsstraße liegt und sie oder er daher besonders viel für die Instandsetzung bezahlen müsste.
Die Entwicklung auf Landesebene hat das Gewurschtel bei der Straßensanierung in Fröndenberg mittlerweile überholt. Die Anliegerbeiträge sind faktisch abgeschafft worden. „Faktisch“, aber nicht rechtlich. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
Weil über Jahrzehnte der Unterbau etlicher Gemeindestraßen nicht grundlegend erneuert worden ist, hat sich ein Sanierungsstau aufgetan. Zugleich ist der Zustand der Straßen, also städtischen Vermögens, nie erfasst worden.
Jetzt, da das Land die Rechnung der rechtlich weiterhin in der Kostenpflicht stehenden Anlieger übernehmen würde, ist die Stadt handlungsunfähig. Die kleine Nachbargemeinde Wickede/Ruhr hat es wie viele andere Kommunen Fröndenberg vorgemacht: Dort existiert bereits ein langfristiges Sanierungsprogramm.
Unvorteilhafte Situation für die Stadt
Die Stadt hat sich in eine unvorteilhafte Situation gebracht. Zum einen könnte die Kostenübernahme durch das Land jederzeit wieder kippen: Entweder weil die Töpfe leer sind oder weil die Richtlinie wegen schlechter Kassenlage in Düsseldorf außer Kraft gesetzt wird. So lange kein Gesetz die Kostentragungspflicht der Anlieger beseitigt, ist alles möglich.
Zum anderen setzt sich das Rathaus ernst zu nehmenden Ansprüchen von Anliegern und Autofahrern aus: Die Kommune ist nämlich verpflichtet, das öffentliche Eigentum – nicht nur oberflächlich – zu pflegen, insbesondere die städtischen Straßen.
Erwachsen Nutzern der Straße Nachteile, weil zum Beispiel eine Achse über einem Schlagloch bricht oder sich ein Fußgänger den Fuß verstaucht, wäre der Ruf nach einem Anwalt mehr als legitim.
Fröndenbergs marode Straßen Achsbrüche gehen auf das Konto von Politik und Verwaltung
Marcus Land