Messerstich Landgericht Bluttat im Himmelmannpark BGH hat über Revision des Verurteilten entschieden Martin von Braunschweig Gerichtsreporter 23.02.2023 09:00 Uhr Teilen In Merkliste übernehmen Der Angeklagte im Fröndenberger Messerstich-Prozess hatte gegen die erneute Verurteilung Revision eingelegt. © Archiv/Martin von Braunschweig Sofort nach seiner Verurteilung im Mai 2022 hatte der Messerstecher vom Himmelmannpark Revision eingelegt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden. 1 Min Lesezeit Notwehr oder Mordversuch?Zweimal schuldig gesprochen