Alkohol und Wut verleiteten einen 42-Jährigen in Fröndenberg dazu, das Recht in die eigene Hand zu nehmen und einen Autofahrer anzugreifen. Das bescherte dem Mann mit bewegter Vergangenheit nun ein weiteres Verfahren.
Am Abend des 29. Juli 2017 saß der 42-Jährige auf dem Beifahrersitz. Seine Verlobte hatte ihn kurz zuvor von einer Party abgeholt. Auf dem Rücksitz befand sich das gemeinsame Kind. Auf der Ostbürener Straße wollte die Verlobte ein anderes Auto überholen, schaffte das jedoch nur mit Not. Aus Sicht des Angeklagten war das die Schuld des anderen Fahrers, der, plötzlich Gas gegeben habe. Sein Zorn war so groß, dass er am nächsten Stoppschild ausstieg, zu Fahrertür des fremden Pkw ging, auf den Mann einschlug und versuchte, ihn zu würgen. Der so in Not geratene Gegner griff zum nächstbesten Gegenstand – einem Werkzeug. Das Geschehen verlagerte sich nach draußen. Erst fremde Zeugen konnten die Rangelei beenden.
Angeklagter ist buchstäblich geläutert
Buchstäblich geläutert erschien der selbst ernannte Rächer nun vor dem Unnaer Amtsgericht. Er konnte nicht nur mit einem Geständnis inklusive Einsicht und persönlicher Entschuldigung bei seinem Opfer Pluspunkte sammeln. Zwischenzeitlich trat der Mann mit 22 Eintragungen im Register eine Haftstrafe an, stellte sich einer Therapie und führte sich insgesamt so gut, dass er dank Lockerung quasi Freigänger ist. Diesmal schien er es mit seinem Bestreben, ein normales Leben ohne Straftaten zu führen, ernst zu meinen. Die aktuelle Tat bezeichnete er als „Kurzschlusshandlung“.
Anklage und Gericht wussten Offenheit, Reue und Bemühungen zu würdigen. Das Verfahren endete mit fünf Monaten Haft, die in diesem Fall zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem wurde dem Angeklagten aufgegeben, 750 Euro Geldbuße an eine soziale Einrichtung zu zahlen.