Tod von Mouhamed D. Suspendiert, versetzt: Polizeipräsident zieht Konsequenzen für 5 Polizisten nach Todesschüssen

Polizeipräsident Gregor Lange (Archivbild).
Polizeipräsident Gregor Lange (Archivbild). © Kevin Kindel
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Im Fall von Mouhamed D., der als 16-Jähriger am 8. August in der Dortmunder Nordstadt bei einem Polizeieinsatz getötet worden ist, sind am Donnerstag (1.9.) neue Details bekannt geworden. Gegen 5 Polizisten gibt es Strafverfahren – das hat auch interne Folgen für sie.

Die Polizei teilt in einer Mitteilung am Abend mit: Vorläufig sei ein Beamter vom Dienst suspendiert. Vier weitere Polizistinnen und Polizisten sind in andere Tätigkeitsbereiche des Polizeipräsidiums Dortmund umgesetzt worden.

Polizeipräsident Gregor Lange lässt sich dazu wie folgt zitieren: „Die Polizei Dortmund legt Wert auf die Feststellung, dass diese vorläufigen Maßnahmen nicht einer Vorverurteilung gleichkommen dürfen. Bis zum Ausgang des Strafverfahrens gilt auch bei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die Unschuldsvermutung, genauso wie bei allen anderen Bürgerinnen und Bürgern.“

Darum geht es in den Ermittlungen gegen die Polizisten

Zuvor war bekannt geworden, dass jetzt gegen den Polizisten, der mit seiner Maschinenpistole auf den 16-Jährigen geschossen hat, wegen Totschlags ermittelt wird. Zunächst war vom Anfangsverdacht der Körperverletzung mit Todesfolge die Rede. Das Polizeipräsidium Recklinghausen habe eine Mordkommission eingerichtet.

Die weiteren Verdachtspunkte richten sich gegen eine Beamtin, die zunächst Reizgas gegen Mouhamed D. eingesetzt habe. Eine andere Polizistin und ein Polizist, die Elektro-Taser eingesetzt haben, würden wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verdächtigt. Außerdem ermittle man gegen den Einsatzleiter, der „Anordnungen zum Einsatzablauf“ getroffen habe. Hier laute der Vorwurf „Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung im Amt“.

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