
Zöllner des Hauptzollamts Dortmund führten am 18. Januar Kontrollen in 13 Einzelhandelsgeschäften in Dortmund, Bochum, Castrop-Rauxel, Marl und Recklinghausen durch. Dies berichtete der Zoll in einer Pressemitteilung.
Dabei sollen die Beamten eine erhebliche Menge unversteuerter und illegaler Waren entdeckt haben, darunter fast 6.000 nicht verkehrsfähige Einweg-E-Zigaretten, deren Liquid-Menge die gesetzlich erlaubten zwei Milliliter überschritt.
Laut Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund, habe das beschlagnahmte Liquid für mehr als dreimal so viele legale Einweg-E-Zigaretten ausgereicht. Ebenso sollen 63 Dosen Snus, eine beliebte Oraltabakform, 28 Stück unversteuerte Zigaretten, acht Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak, 37 CBD-Vapes sowie 520 Stück unversteuerte Tabaksticks („Heats“) gefunden worden sein.
Zoll Dortmund: Steuerschaden von 10.000 Euro
Die Zöllner leiteten umgehend Strafverfahren wegen Steuerhehlerei und Verstößen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sowie das Tabakerzeugnisgesetz ein. Der geschätzte Steuerschaden belaufe sich laut Zoll auf etwa 10.000 Euro.
Der Verkauf von Snus ist in der gesamten Europäischen Union, mit Ausnahme von Schweden, verboten. In Deutschland sei das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen zum oralen Konsum untersagt.