Startseite Dortmund Verbotene Neonazi-Parolen: Erfolg für die Polizei Dortmund in zwei Fällen Rechtsstreit wegen verbotener Neonazi-Parolen Erfolg für die Polizei Dortmund in zwei Fällen Felix Guth Redakteur 02.10.2024 09:00 Uhr Eine Neonazi-Demo vom 1. Mai 2021 war erneut Gegenstand eines Gerichtsurteils. Es ging um Auflagen, die den Rechtsextremen von der Polizei auferlegt worden waren. © Stephan Schütze (Archiv) Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat in zwei Verfahren über rechtsextreme Demonstrationen in Dortmund entschieden. Vorherige Entscheidungen sind gekippt. 3 Min Lesezeit Versammlung von 2015Entscheidungen sind gedreht1.-Mai-Demo auf WilhelmplatzMehrere Rechtsstreitigkeiten