Rechtsstreit wegen verbotener Neonazi-Parolen Erfolg für die Polizei Dortmund in zwei Fällen

Eine Neonazi-Demo vom 1.  Mai 2021 war erneut Gegenstand eines Gerichtsurteils. Es ging um Auflagen, die den Rechtsextremen von der Polizei auferlegt worden waren.
Eine Neonazi-Demo vom 1. Mai 2021 war erneut Gegenstand eines Gerichtsurteils. Es ging um Auflagen, die den Rechtsextremen von der Polizei auferlegt worden waren. © Stephan Schütze (Archiv)
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Versammlung von 2015

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