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Die Corona-Schutzverordnung sorgte für geteilte Meinungen: Sie galt der Eindämmung der Corona-Pandemie, viele sahen darin allerdings nur die Einschränkung ihrer Grundrechte. Und das wiederum nutzten viele Leute für sich und ihre Agenda aus.
Drei Dortmunder Bürger haben im April und Mai Bußgelder wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot bekommen – einer von ihnen der bekannte Rechtsextremist Michael Brück. Sie reichten Beschwerde beim Amtsgericht Dortmund ein – und bekamen Recht. Ein Urteil, welches von manchen gefeiert wurde und von anderen angefochten wurde.
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