Haftandrohung wegen Corona-Knöllchen: Das Vorgehen der Stadt ist unanständig
Die Stadt Dortmund wollte einen mittellosen Obdachlosen wegen ausstehender Bußgelder in Haft schicken. Das ist unanständig, aber keine Überraschung, meint unser Autor.
Für Juristenverhältnisse ist es eine richtige Ansage, die das Amtsgericht Dortmund der Stadtverwaltung präsentiert hat. Ein drogenabhängiger Obdachloser darf nicht in Erzwingungshaft gesteckt werden, weil er aufsummierte Corona-Bußgelder in Höhe von sage und schreibe 7000 Euro nicht zahlen kann.
Gefängnis auf Steuerkosten oder unbezahlte Knöllchen?
Devise: System ist System
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