
Die EDG hat alle notwendigen Vorkehrungen für die kommende Wintersaison getroffen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in Dortmund zu gewährleisten. Wichtig sind dabei, wie die Stadt in einer Pressemitteilung verkündet, die Einhaltung der Streu- und Räumpflichten sowie umweltfreundliche Streumethoden.
Zuständigkeit für den Winterdienst
Die Stadt Dortmund hat die Verantwortung für die Reinigung, einschließlich der Wintersicherung, an die EDG übertragen. Diese Zuständigkeit beinhaltet das Schneeräumen und Bestreuen gefährlicher Bereiche auf wichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt. Der Winterdienst ist in drei Stufen eingeteilt:
- Stufe I und II: Beinhalten 1.105 Straßenkilometer. Stufe I umfasst hauptsächlich Hauptverkehrsstraßen und öffentlichen Personennahverkehr, während Stufe II die weniger gefährlichen Straßen abdeckt.
- Stufe III: Beinhaltet 685 Straßenkilometer, zu denen Sackgassen und Straßen ohne Durchgangsverkehr gehören, die unbehandelt bleiben.
Neben diesen Stufen berücksichtigt die EDG 320 besonders kritische Bereiche und sorgt für die Streuung von 7.000 Überwegen in allen Stufen mit abstumpfenden Mitteln.
Winterdienst auf Radwegen
Die EDG kümmert sich auch um rund 100 Kilometer Radwege in Dortmund. Dies umfasst eine tägliche Wartung ans Wetter angepasst und die besondere Beachtung eines 11 Kilometer langen Radwegs zur Technischen Universität Dortmund.
Für die Wintersaison sind 304 Mitarbeiter, 35 Räum- und Streufahrzeuge sowie 28 Kolonnenwagen bereit. Die EDG hat 5.725 Tonnen Salz, 250 Tonnen Eifellava und 64.000 Liter Salzsole gelagert.
Pflichten der Bürger
Die Anlieger sind für die Winterwartung auf Gehwegen verantwortlich, wobei der Einsatz von Tausalz aus ökologischen Gründen verboten ist. Stattdessen dürfen Sand, Asche, Splitt oder Granulat verwendet werden. Zusammengekehrter Schnee sollte auf den Gehwegen oder in privaten Vorgärten gelagert werden, ohne die Fahrbahnen zu beeinträchtigen.
Zu den allgemeinen Tipps für die Bürgerinnen und Bürger gehören laut Stadt die Vorsicht im Straßenverkehr, die Nutzung von Winterreifen, eine angemessene Fahrzeugbeleuchtung und die Freihaltung der Scheiben von Eis und Schnee. Zudem sollten Winterdienstfahrzeuge immer freie Fahrt haben.
Alle Fragen werden durch den Kundenservice der EDG beantwortet, der telefonisch und persönlich erreichbar ist. Informationen finden sich auch auf der Website der EDG, in der EDG Abfall App und in der aktuellen Straßenreinigungssatzung der Stadt Dortmund.