Die Ausgangssperre im Kreis Unna ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an diesem Mittwoch entschieden. Für die meisten Einwohner gilt sie aber vorerst weiter.
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Gericht: Ausgangsbeschränkungen nicht generell unzulässig
Kreis Unna stimmt sich mit dem Land über eine Beschwerde ab
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