Online-Bestellung kommt nicht: Nicht warten, sondern Fristen setzen

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Online Dinge eingekauft, doch die Ware kommt einfach nicht? Die Verbraucherzentrale in Kamen erklärt, wie Kunden sich dann verhalten sollten.
Online Dinge eingekauft, doch die Ware kommt einfach nicht? Die Verbraucherzentrale in Kamen erklärt, wie Kunden sich dann verhalten sollten. © picture alliance/dpa/dpa-tmn
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Lohnt es sich, eine Bestellung, die auf sich warten lässt, zu stornieren und neu zu bestellen? Und welche Möglichkeiten gibt es, einen Schaden erstatten zu lassen, wenn ich Ärger mit Lieferverzögerungen habe? Solche und ähnliche Fragen werden in der Verbraucherzentrale in Kamen – die auch Bergkamener ansteuern – immer mal wieder gestellt.

Die Experten geben eine Reihe Tipps, von denen viele profitieren können – denn mittlerweile bestellen viele Konsumenten ihre Produkte online – oder auch vor Ort, lassen sie dann aber liefern. Aktuell kommt es bei vielen Produkten zu Lieferverzögerungen. „Wenn angekündigte Liefertermine nicht eingehalten werden, wird aus einer anfänglichen Ungeduld irgendwann großer Frust“, wissen die Verbraucherschützer.

Sie geben vier Tipps, die in dieser Reihenfolge angegangen werden sollten, wenn man von einer solchen Verzögerung betroffen ist.

  • Lieferdatum im Kaufvertrag prüfen
    Bei einer ungefähren Angabe des Liefertermins (circa in drei Wochen) sollten Verbraucher den Händler durch eine Mahnung in Verzug setzen – per Mail oder Einwurf-Anschreiben. Ist ein konkreter Liefertermin vereinbart („Fixgeschäft“), gerät der Händler automatisch in Verzug.
  • Nachlieferungsfrist setzen
    Ist der voraussichtliche Liefertermin verstrichen und noch keine Ware da, sollten Kunden eine Nachlieferungsfrist setzen und damit drohen, vom Vertrag zurückzutreten. Die Verbraucherschützer in Kamen raten zu einer Frist, die die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Frist beträgt – jedoch nicht weniger als 14 Tage.
  • Vom Vertrag zurücktreten?
    „Verstreicht auch die Nachfrist, ohne dass eine Lieferung erfolgt, können Verbraucher und Verbraucherinnen vom Vertrag zurücktreten und eine bereits geleistete Anzahlung zurückfordern“, heißt es von den Experten. Vorab sollte man jedoch überlegen, ob man die Ware bei einem anderen Händler tatsächlich schneller erhalten würde oder man auf die Ware ganz verzichten möchte.
  • Schadenersatz fordern
    Ist ein materieller Schaden entstanden – wie zum Beispiel Telefon oder Portokosten, die messbar sind – besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. „Ersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub oder für entgangene Nutzungsmöglichkeit wurden bisher nur von einzelnen Gerichten anerkannt.“ Die Verbraucherschützer raten, einen Prozess nur zu riskieren, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Prozess übernimmt.

Wer Fragen zu dem Thema hat oder betroffen ist und Unterstützung braucht, erreicht die Verbraucherzentrale in Kamen unter Tel. (02307) 4380101 und kamen@verbraucherzentrale.nrw