Schwangere getötet: Trafen Täter und Opfer zufällig aufeinander?
Polizei und Staatsanwaltschaft sind mit der Rekonstruktion der Ereignisse, die zum gewaltsamen Tod einer 22 Jahre alten schwangeren Frau in Hamm führten, zumindest ein kleines Stück vorangekommen.
Nachdem die Handydaten ausgewertet sind, hat die Staatsanwaltschaft weitere Erkenntnisse über die Beziehung des Opfers zu dem mutmaßlichen Täter, einem 23 Jahre alten Bergkamener. Sie weiß auch weitgehend, wie der Abend für die 22-Jährige vor der Tat verlief.
Fest steht wohl, dass das Opfer und der mutmaßliche Täter eine Beziehung hatten, die aber schon vor der Tat beendet war. Die Frau und der Bergkamener hielten aber trotz des Beziehungs-Aus weiter Kontakt zueinander.
Am Tatabend am 14. Januar war die 22-Jährige zunächst zuhause in ihrer Wohnung, verließ sie aber, um ein Familienmitglied nach Hause zu bringen. Noch immer ist aber nicht klar, ob sie danach mit dem 23-Jährigen verabredet war oder ob sie zufällig auf ihn traf, wie der ermittelnde Staatsanwalt Felix Giesenregen auf Anfrage mitteilte.
Opfer wohnte in der Nähe des Tatorts
Eine zufällige Begegnung ist wohl durchaus möglich. Die 22-Jährige wohnte in der Nähe des Tatorts, einem Parkplatz südlich der Hammer Innenstadt. Sie kann dem Beschuldigten dort auch zufällig begegnet sein.
Dem 23-Jährigen wird vorgeworfen, die 22-Jährige mit mehr als 60 Messerstichen in den Halsbereich getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein Messer, das ein Mann einige Tage später in seinem Garten fand, die Tatwaffe ist. Wie sie an den Fundort kam ist unklar. Der Fundort liegt in einiger Entfernung vom Tatort. Der 23-Jährige wurde jedoch auf dem Parkplatz festgenommen. Er hatte seine Schwester verständigt, die zu dem Parkplatz kam und dann die Polizei rief.
Gutachten zur Schuldfähigkeit in diesem Monat
Noch steht auch nicht fest, ob der 23-Jährige überhaupt schuldfähig ist. Die Staatsanwaltschaft hat dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben, weil der Verdacht besteht, dass der Bergkamener nicht schuldfähig sein könnte. Das Gutachten soll noch im Laufe dieses Monats vorliegen.
Falls der Gutachter zu dem Schluss kommt, dass der 23-Jährige schuldfähig ist, wird er angeklagt und vor Gericht gestellt – wahrscheinlich wegen Totschlags. Wenn er nicht schuldfähig ist, wird die Staatsanwaltschaft wohl ein Sicherungsverfahren einleiten, mit dem Ziel den 23-Jährigen gerichtlich in die geschlossene Psychiatrie einweisen zu lassen.