Vonovia: Streit zu Koppelung von Wohnen und Energieanbieter
Mieterschützer haben dem größten deutschen Immobilienkonzern Vonovia vorgeworfen, Wohnungsinteressenten zusammen mit dem Mietvertrag auch gleich weitere Verträge zum Wechsel des Energieanbieters „unterschieben“ zu wollen. Neumieter, die den Strom-und Gasbezug der Vonovia nicht wollten, müssten aktiv werden und den entsprechenden Passus im Mietvertrag streichen, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung des Deutsche Mieterbunds und der Verbraucherzentrale.
Der Energieliefervertrag habe eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und verlängere sich jeweils ohne Kündigung. Der Tarif für den Strom habe zudem in einem von der Verbraucherzentrale NRW geprüften Fall über dem Durchschnittspreis gelegen.