Im Gegensatz zu anderen Städten in der Region ist es für Lünen ein Novum: Die nächste Ratssitzung (12.12.) soll nicht wie üblich am späten Nachmittag um 17 Uhr beginnen, sondern schon um 11 Uhr vormittags. Das hat Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns (GFL) entschieden - zum Ärger der CDU-Fraktion.
Die Christdemokraten haben „große Bedenken, ob die Vertagung auf den Vormittag dem (...) vorgesehenen Öffentlichkeitsprinzip entspricht“.
Anfrage an Bürgermeister
So steht es in einer von CDU-Fraktionschefin Annette Droege-Middel unterschriebenen Anfrage an den Bürgermeister, die unserer Redaktion vorliegt.
Wie Droege-Middel weiter schreibt, müssten Ratssitzungen so liegen, dass sie breiten Teilen der Bürger zugängig sind – eben auch den Berufstätigen. Deshalb müssten die Sitzungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten liegen.
Die CDU-Fraktionsschefin verweist auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarbrücken. Dies sei in einem ähnlich gelagerten Fall zu dem Ergebnis gekommen, so Annette Droege-Middel, „dass bei der Verlegung auf 16.15 Uhr ‚noch‘ kein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz vorliegt. Daraus lässt sich ableiten, dass ein noch früherer Beginn als 16.15 Uhr zu einem Verstoß führen könnte. Ratsbeschlüsse wären dann gegebenenfalls unwirksam“.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion den Bürgermeister, die Ratssitzung doch nachmittags beginnen zu lassen.
Das steckt hinter der Verlegung
Dass Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns der Bitte der Christdemokraten nachkommt, ist unwahrscheinlich. Denn die Vorverlegung kommt nicht von ungefähr, wie Stadtsprecher Benedikt Spangardt am Mittwoch (20.11.) auf Anfrage unserer Redaktion sagte: „Der Grund für die Vorverlegung ist die lange Tagesordnung der Ratssitzung, die vor allem dadurch zustande kommt, dass die Haushaltsberatung für das kommende Jahr ansteht.“
Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns habe zudem im Vorfeld im Ältestenrat ein Meinungsbild zu dem früheren Starttermin eingeholt. Im Ältestenrat sind die Spitzen der Ratsfraktionen vertreten. „Das Meinungsbild hatte einen Sitzungsstart am Vormittag gestützt.“
Kein Verstoß gegen Öffentlichkeitsprinzip
Laut Spangardt verstößt die Vorverlegung des Sitzungsbeginns auch nicht gegen das Öffentlichkeitsprinzip der Gemeindeordnung. „In vielen Städten in NRW ist es gängig, dass Ratssitzungen im Allgemeinen oder zumindest die Haushaltsberatungs-Sitzungen früh beginnen. Das war zum Beispiel Ende 2018 in Dortmund (13 Uhr), Bochum (13 Uhr), Gelsenkirchen (10:30 Uhr), Ratingen (10 Uhr) oder Mönchengladbach (9 Uhr) der Fall.“
Auch eine mündliche Anfrage beim Städte- und Gemeindebund hat nach Angaben des Stadtsprechers „nichts ergeben, was Bedenken in dieser Richtung begründet hätte“. Die letztliche Entscheidung liege laut NRW-Gemeindeordnung beim Bürgermeister. Die Verlegung auf den Vormittag soll für Lünen eine Ausnahme darstellen.
Arbeitgeber muss Ratsmitglieder freistellen
Für wann die Bürgerfragestunde, die normalerweise vor Beginn der Ratssitzungen stattfindet, am 12. Dezember terminiert ist, steht im Übrigen noch nicht fest: „Wenn die Tagesordnung festgelegt wird, wird sicherlich auch die Platzierung der Einwohnerfragestunde innerhalb der Sitzungsfolge thematisiert werden“, sagte Spangardt.
Dass die Sitzung mangels Masse, mangels ausreichender Ratsherren und -frauen ins Wasser fällt, ist nicht zu erwarten. Denn nach § 44 der Gemeindeordnung NRW sind „Ratsmitglieder, Mitglieder der Bezirksvertretungen oder Mitglieder der Ausschüsse […] für die Zeit der Ausübung des Mandats von ihrer Verpflichtung zur Arbeit freizustellen.“
Finanzausschuss tagt ebenfalls früher
Ausnahmsweise früher beginnen soll auch die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. Dezember. Diese wird um eine Stunde auf 16 Uhr vorgezogen. Auch hier ist der Grund, dass im Rahmen der Haushaltsberatung viele Punkte auf der Tagesordnung abzuarbeiten sind.Jahrgang 1968, in Dortmund geboren, Diplom-Ökonom. Seit 1997 für Lensing Media unterwegs. Er mag es, den Dingen auf den Grund zu gehen.
