Großes Lob bekam ein Hund in den sozialen Netzwerken, weil er seinem Frauchen in einer Notsituation beistand. Als die 22-jährige Lünerin am 1. November gegen 22.40 Uhr mit ihm an der Schillstraße Gassi ging, ist sie von einem Unbekannten im Intimbereich berührt worden. Sexuelle Nötigung nennt das die Polizei.
Die Beamten konnten den Täter später festnehmen. Er wies eine Bisswunde an der Hand auf, weil der Hund sein Frauchen verteidigt hatte. Er schien alkoholisiert und kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß.
In den sozialen Netzwerken wurde darüber diskutiert, ob der Täter jetzt womöglich Opfer wurde und auch noch Schadensansprüchen stellen könnte? Auf Anfrage der Redaktion sagte dazu Rechtsanwalt Axel Denkert: „Es kommt immer auf die Details an.“ Notwehr sei die Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs. Sie müsse aber verhältnismäßig sein.
In diesem speziellen Fall sei der Angriff des Hundes so zu werten, als hätte sich die Frau selbst verteidigt. Der Beschützer-Instinkt des Tieres sei durch die brenzlige Situation geweckt worden.
Denkert glaubt nicht, dass sich die Frau über Schadensansprüche Gedanken machen müsse. Eine Hundehaftpflichtversicherung könnte greifen. Sie reguliere berechtigte Ansprüche.
Lünen ist eine Stadt mit unterschiedlichen Facetten. Nah dran zu sein an den lokalen Themen, ist eine spannende Aufgabe. Obwohl ich schon lange in Lünen arbeite, gibt es immer noch viel zu entdecken.
