Verbraucher müssen auf einen neuen Telefontrick achten: Die Betrüger behaupten, der Betroffene habe ein Gewinnspiel nicht rechtzeitig gekündigt, können jedoch aufgelaufene Gewinnspielschulden durch den Abschluss eines Zeitschriftenabos löschen, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Alternativ werde erklärt, die persönlichen Daten seien verkauft worden, und um weiterem Datenmissbrauch vorzubeugen, müsse ein Abo abgeschlossen werden.
Betroffene sollten sich nicht durch die häufigen Telefonanrufe und Angst vor Konsequenzen einschüchtern und zermürben lassen. Wer doch ein Abo abgeschlossen habe, sollte den am Telefon geschlossenen Vertrag nach Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätitgung umgehend per Einwurf-Einschreiben widerrufen. Zudem, so der Rat der Verbraucherschützer, sollte die Anfechtung des Vertrages aufgrund arglistiger Täuschung erklärt werden.


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