Nur wenn Riester-Sparer vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in ihren Riester-Vertrag einzahlen, haben sie Anspruch auf die volle staatliche Förderung in Höhe von 154 Euro, erklärt die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften. Zahlen sie weniger ein, wird die Zulage gekürzt.
Gefördert wird eine maximale Einzahlung von 2100 Euro pro Jahr. Die Möglichkeit, Einzahlungen nachträglich aufzustocken, haben nur mittelbar berechtigte Riester-Sparer, die unwissentlich nichts oder zu wenig in ihren Sparvertrag eingezahlt haben. Wie hoch die Zulagen bei ihrer derzeitigen Sparrate ausfallen, können Sparer bei der Deutschen Rentenversicherung berechnen lassen.


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