Der Neonazi-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat bei seiner ersten regulären Sitzung am Donnerstag 38 Beweisanträge beschlossen und den Fahrplan für die ersten Wochen abgesteckt. In den beiden letzten Märzwochen sollen Sachverständige zu den Themen Entwicklung des Rechtsextremismus und gegenwärtige Struktur der Sicherheitsbehörden angehört werden.
John soll eingeladen werden
Zudem wollen die Abgeordneten die Ombudsfrau für die Opfer der rechtsextremen Terrorzelle, die frühere Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John, einladen, um Informationen aus Sicht der Opfer zu erhalten. Nach Ostern will der Ausschuss mit der Beweisaufnahme beginnen.
Den Neonazi-Terroristen werden Morde an neun Kleinunternehmern türkischer und griechischer Herkunft sowie an einer Polizistin vorgeworfen. Die entscheidende Frage ist, warum die Sicherheitsbehörden die Rechtsextremisten nicht im Visier hatten.
Wie konnte es zu den Morden kommen?
Der Untersuchungsausschuss des Bundestags soll klären, wie es zu den Morden und Raubzügen der Zwickauer Terrorgruppe kommen konnte, welche Pannen es bei Sicherheitsbehörden gab und wie Pannen künftig vermieden werden können. Zur Aufarbeitung möglicher Defizite war am Mittwoch auch eine vierköpfige Bund-Länder-Regierungskommission eingesetzt worden.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) kündigte unterdessen einen „Kriterienkatalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht“ an. Die Debatte über ein Verbot der NPD war nach Bekanntwerden der rechtsextremen Mordserie wieder hochgekommen.
Sonderkonferenz am 22. März
Der Kriterienkatalog soll auf einer Sonderkonferenz der Innenminister am 22. März vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage könne mit der Sammlung von Beweisen begonnen werden, sagte Friedrich der „Leipziger Volkszeitung“. Bei der Innenministerkonferenz Ende Mai solle dann ein erster Überblick über die Beweislage möglich sein.
Der Neonazi-Untersuchungsausschuss beschloss seine Beweisanträge einstimmig. Damit sollen Akten und andere Unterlagen angefordert werden, auch vom Generalbundesanwalt. In welcher Reihenfolge der Ausschuss seine Untersuchungen vornehmen wird, ist nach Angaben der Obleute noch offen. Dies soll in einer Sitzung Anfang März beschlossen werden. Möglichst früh soll es ein Treffen mit den Mitgliedern der Bund-Länder-Kommission und des Thüringer Untersuchungsausschusses geben, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Obleute setzen auf freiwillige Zusammenarbeit
Die Obleute des Bundestags-Untersuchungsausschusses setzen nach wie vor auf eine freiwillige Zusammenarbeit mit den Ländern. Der Grünen-Obmann Wolfgang Wieland sagte: „Wir werden selbstverständlich alle Unterlagen, die wir für erforderlich halten, anfordern. Wir gehen davon aus, dass wir sie bekommen.“ Der FDP-Obmann Hartfrid Wolff mahnte: „Die Länder dürfen nicht vernebeln.“ Die Aufklärung im Bundestags-Untersuchungsausschuss habe Priorität.
Neonazi-U-Ausschuss: Beweisaufnahme erst nach OsternSo viel Harmonie ist selten. Einstimmigkeit beherrscht die erste reguläre Sitzung des Neonazi-Untersuchungsausschusses im Bundestag. Die richtige Arbeit beginnt aber ohnehin erst nach Ostern.
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