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| Mappus: Die Anhaltspunkte für Untreue reichen nicht aus. Foto: Uli Deck/Archiv |
Die Anhaltspunkte für Untreue im Zusammenhang mit dem Erwerb der EnBW-Aktien reichten dafür nicht aus, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg, dass der Deal wegen fehlender Zustimmung des Parlaments verfassungswidrig ist, waren bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart neun Anzeigen eingegangen.
Weder die Anzeigen, noch die in den Medien geschilderten Umstände, noch das Urteil des Staatsgerichtshofs hätten strafrechtlich relevantes Fehlverhalten offenbart, hieß es. Der frühere Regierungschef Mappus hatte im Dezember 2010 für 4,7 Milliarden Euro 46,5 Prozent EnBW-Anteile von den Franzosen gekauft, ohne das Parlament damit zu befassen. Er wird dazu auch im EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags aussagen.


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