Einer der ermittelnden Polizeibeamten musste sich am Donnerstag den bohrenden Fragen der beiden Rechtsanwälte Helge Boelsen und Christoph Klein aus Köln stellen. Auf Unterbrechungen von Seiten des Gerichts reagierten die Verteidiger sichtlich gereizt.
Wichtig ist in ihren Augen derzeit vor allem eine Frage: Von welchem Zeitpunkt an wurde Monika D. bei der Polizei nicht mehr als bloße Zeugin, sondern als mögliche Tatverdächtige geführt?
Sollte es nämlich so sein, dass die 27-Jährige nach dem Verschwinden von Elsbeth B. im Oktober 2010 als Zeugin befragt wurde, obwohl sie intern schon als Verdächtige galt, könnten ihre in der Befragung gemachten Angaben möglicherweise vor Gericht nicht verwertet werden dürfen.
Wichtig ist in ihren Augen derzeit vor allem eine Frage: Von welchem Zeitpunkt an wurde Monika D. bei der Polizei nicht mehr als bloße Zeugin, sondern als mögliche Tatverdächtige geführt?
Sollte es nämlich so sein, dass die 27-Jährige nach dem Verschwinden von Elsbeth B. im Oktober 2010 als Zeugin befragt wurde, obwohl sie intern schon als Verdächtige galt, könnten ihre in der Befragung gemachten Angaben möglicherweise vor Gericht nicht verwertet werden dürfen.


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