In dem Fall saß ein Ehepaar wegen des Vulkanausbruchs in Island zunächst auf der Karibikinsel Antigua fest und konnte ihren Rückflug erst neun Tage später von St. Lucia aus antreten. Dafür forderte es von der Fluggesellschaft die Rückerstattung der zusätzlichen Kosten sowie des Verdienstausfalls. Die Kläger argumentierten, der Rücktransport wäre bereits mit zwei früheren Flügen möglich gewesen. Die Fluggesellschaft verwies darauf, dass in beiden Flugzeugen keine Plätze mehr frei gewesen seien.
Das Gericht entschied, dass Passagiere mit einer regulären Buchung grundsätzlich Vorrang vor gestrandeten Fluggästen haben. In dem verhandelten Fall habe die Fluggesellschaft allerdings nicht konkret darlegen können, dass auf den beiden Flügen keine Plätze mehr für das Ehepaar frei waren. Deshalb stehe dem Ehepaar Schadenersatz zu. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» (Aktenzeichen: 2-24 O 99/11).







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