Privat installierte Applikationen getrennt von beruflichen Daten
Spezialsoftware zum Mobile Device Management (MDM) ermöglichen die zentrale Verwaltung von Smartphones und Co. Administratoren können Daten sichern oder Updates aufspielen. Bei Verlust wird das Gerät aus der Ferne gesperrt oder gelöscht. Einige MDM-Programme können auch Nutzer überwachen oder Rechte verwalten - aber keine Daten trennen.
Einen Schritt weiter geht deshalb zum Beispiel RIM: Für seine Blackberry-Smartphones bietet das Unternehmen unter dem Namen Balance die Trennung von Privatem und Geschäftlichem an. Der Administrator legt fest, welche Apps auf Unternehmensdaten vom E-Mail-Postfach bis zum Adressbuch zugreifen dürfen. «Privat installierte Applikationen haben keinen Zugriff auf berufliche Daten. Auch das Kopieren von Informationen aus dem beruflichen Bereich in private Applikationen oder E-Mails ist ausgeschlossen», heißt es bei RIM.
Neue Lösungen auf der CES in Las Vegas vorgestellt
Auf der CES in Las Vegas im Januar hat VMware eine Lösung vorgestellt, bei der ein virtuelles Smartphone fürs Geschäftliche wie eine App gestartet werden kann - abgesichert und verschlüsselt. Die Software namens Horizon Mobile wird für Android-Endgeräte entwickelt.
Eine Virtualisierungslösung für die duale Nutzung von Smartphones hat auch das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) schon realisiert - aber nicht weiter verfolgt. «Bei Virtualisierung geht der Akku schneller leer, und es gibt Usability-Probleme», erklärt Prof. Ahmad-Reza Sadeghi, der die SIT-Abteilung Mobile Systeme leitet. Stattdessen haben die Forscher Android aufgebohrt. Das Ergebnis heißt Bizztrust , das Geschäftliches und Privates auf Betriebssystem-Ebene in zwei logischen Containern voneinander isoliert. «Es kann kein Informationsfluss zwischen den beiden Bereichen stattfinden», sagt der SIT-Forscher.
Schutz vor Trojanern und anderen Schädlingen
«Es ist egal, wenn Sie ein Spiel mit einem Trojaner im privaten Bereich installieren», verdeutlicht Sadeghi. Der Schädling könne nicht überspringen. Nutzer müssen sich auch nicht scheuen, Persönliches zu speichern: Administratoren haben keinen Zugriff auf den privaten Bereich. Umgekehrt hat die Unternehmens-IT aber volle Kontrolle über den Business-Bereich. Denn der ist über einen verschlüsselten Tunnel (VPN) mit der Firmeninfrastruktur verbunden.
Benutzerfreundlichkeit spielt eine große Rolle bei Bizztrust, sagt Sadeghi. Im Display erkennt der Nutzer an den Hintergrundfarben grün (geschäftlich) und rot (privat), in welchem Bereich er sich befindet. Der Wechsel ist mit zwei Fingertipps auf den Touchscreen möglich. Private Anwendungen, zum Beispiel ein Spiel, ein Browser oder Facebook, laufen ohne Einschränkungen parallel und unabhängig von Geschäftlichem wie einem Browser mit VPN-Verbindung zum Firmenserver.
Wie nutzerfreundlich sind solche Geräte wirklich?
«Bizztrust unterstützt die populärsten Android-Geräte», sagt der Forscher. Bereits 150 Firmen hätten Interesse an dem Betriebssystem bekundet, davon 20 große Konzerne, sagt Sadeghi. «Wir haben nie mit so einem gewaltigen Interesse gerechnet.»
Mit den neuen Lösungen können Unternehmen Mitarbeitern ohne Bedenken erlauben, Privatgeräte beruflich zu nutzen. Unter dem Motto «Bring your own device» (BYOD), also «Bring dein eigenes Gerät mit», praktizieren das vor allem einige US-Unternehmen. Manche sponsern sogar den Kauf privater Geräte. Ihr Kalkül: Wer mit seinem Gerät gut zurecht kommt oder davon sogar begeistert ist, arbeitet produktiver.
Viele nutzen ihr Privathandy auch beruflich
Auch in Deutschland steigt die Bereitschaft, Privatgeräte im Beruf einzusetzen. Ein Viertel (25 Prozent) der Besitzer von Tablets nutzt sein Gerät bereits im Büro, wie eine Studie der Unternehmensberatung Accenture ergeben hat. Und fast jeder Vierte (24 Prozent), der ein Tablet kaufen möchte, plant, es auch beruflich zu nutzen. Noch deutlicher der Trend bei Handys: Einer Aris-Umfrage im Bitkom-Auftrag zufolge nutzt jeder dritte Arbeitnehmer sein Privathandy auch beruflich - denn nur jeder zwölfte Berufstätige hat ein Diensthandy.
Gibt es dazu eine Dienstanweisung, muss sie befolgt werden. Gibt es keine, kann das Handy auch privat genutzt werden. «Einschränkungen gibt es nur, wenn sie eindeutig mitgeteilt wurden», erklärt der Anwalt Hans-Georg Meier, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. «Die Beweislast, dass es Einschränkungen gibt, liegt beim Arbeitgeber.» Weil so aber eine gewisse Rechtsunsicherheit bleibt, empfiehlt der Arbeitsrechtler, eine schriftliche Nutzungsvereinbarung zu treffen. Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung dienstlicher Geräte ist übrigens steuerfrei.







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